Interview von Anja Simon mit Dr. Phillip Hammelstein

Anja Simon, Ende 2008 approbierte Psychologische Psychotherapeutin, befragt Dr. Philipp Hammelstein zu den Möglichkeiten, eine psychotherapeutische Praxis ohne Zulassung zum sog. Vertragsverfahren („Kassenzulassung“) zu betreiben.
Dr. Philipp Hammelstein, approbierter Psychologischer Psychotherapeut, führt seit 2006 zusammen mit einer Kollegin, Ellen Bahr, erfolgreich eine private psychotherapeutische Praxis in Köln.
Herr Dr. Hammelstein, könnten Sie sich kurz vorstellen und unseren Lesern Ihren beruflichen Werdegang skizzieren?
Gerne. Nach meinem Studium in Köln habe ich an verschiedenen universitären Einrichtungen gearbeitet und neben meiner Ausbildung in Verhaltenstherapie an der Universität Heidelberg bei Prof. Peter Fiedler promoviert. Anschließend habe ich mehrere Jahre an der Psychotherapeutischen Institutsambulanz der Universität Düsseldorf gearbeitet, Forschung betrieben und habe mich dort im Jahr 2005 habilitiert. Zur selben Zeit habe ich bei Professor Rainer Sachse die Ausbildung in Klärungsorientierter Psychotherapie absolviert. Im darauf folgenden Jahr habe ich mich dann gemeinsam mit meiner Kollegin Ellen Bahr niedergelassen und bin seitdem auch stark in der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung aktiv.
War viel Mut dazu erforderlich, sich als ausschließlich privat behandelnder Psychotherapeut niederzulassen?
Das finde ich schwer zu beurteilen. Ich selber fand mich gar nicht so mutig, was aber auch daran liegen mag, das ich in beruflicher Hinsicht ein sehr optimistischer Mensch bin. Allerdings wurden wir häufig mit Unkenrufen konfrontiert und dann war es nicht immer ganz so leicht, den Optimismus zu bewahren.
Wie haben Sie Ihre Praxis inhaltlich und organisatorisch gestaltet?
Wahrscheinlich wird es diesbezüglich kaum Unterschiede zu KV-gebundenen psychotherapeutischen Praxen geben. Wir haben keine angestellten MitarbeiterInnen, sondern übernehmen die Organisation und Verwaltung weitestgehend selbst. Wir haben allerdings unsere Funktion als Dienstleister wesentlich stärker gesehen und auch versucht, diese in der Gestaltung der Praxis einzubringen. So war uns der äußere Eindruck der Praxis sowie des Wartebereichs beispielsweise sehr wichtig. Sparsamkeit in der Einrichtung ist dann Fehl am Platz, wenn die Zielgruppe vorwiegend PKV-Klienten sind.
Inhaltlich war es uns wichtig, Nischen zu besetzen bzw. die besonderen Techniken oder Verfahren in den Vordergrund zu stellen. Meine Kollegin, Ellen Bahr, ist beispielsweise spezialisiert auf die Psychotherapie chronischer Schmerzen und arbeitet auch mit hypnotherapeutischen Techniken. Ich selber arbeite viel im Bereich HIV-assoziierter psychosozialer Belastungen. Zudem arbeiten wir beide intensiv mit schwul-lesbischer Klientel.
Welches „Lehrgeld“ mussten Sie nach Ihrer Niederlassung bezahlen?
Wäre es sehr vermessen, wenn ich behaupten würde, keines? Ich kann mich nicht an ein solches erinnern oder aber ich habe es retrospektiv schon umgedeutet.
Haben Sie Ratschläge, die Sie jungapprobierten Kolleginnen und Kollegen geben können, wie sie sich auf die Niederlassung vorbereiten sollten? Sind z.B. Spezialisierungen hilfreich? Wenn ja, welche würden Sie empfehlen?
Eine Niederlassung in freier Praxis würde ich keinem empfehlen, der gerade seine Approbation erlangt hat; es sei denn, er oder sie hätte schon lange im stationären Setting gearbeitet, ein Netzwerk entwickelt und/oder sich bereits spezialisiert. Ich selber fand es sehr wichtig, nach der Approbation in Teams zu arbeiten, um Sicherheit in der alltäglichen therapeutischen Arbeit zu gewinnen. Wer sich dazu entschließen möchte, sich in freier Praxis niederzulassen, sollte über ein gutes Netzwerk verfügen und in irgendeiner Form das vorweisen können, was die Ökonomen als „Alleinstellungsmerkmal“ bezeichnen, sei es eine Spezialisierung auf eine bestimmte Zielgruppe oder aber bestimmte Techniken bzw. Verfahren, die nicht zum gewöhnlichen Repertoire der entsprechenden Fachkunde gehören.
Eine Spezialisierung ist sicherlich von Vorteil. Welcher Art diese Spezialisierung sein sollte, ist wiederum davon abhängig, wo man gedenkt, sich niederzulassen. Will ich mich auf dem flachen Land niederlassen, wo die nächste Großstadt weit entfernt ist, ist eine Spezialisierung auf HIV und/oder schwule Klientel sicherlich nicht zu empfehlen.
Welches berufliche Profil sollte nach Ihrer inzwischen gewonnenen Erfahrung eine jungapprobierte Psychologische PsychotherapeutIn oder Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn entwickeln im Zusammenhang mit der angestrebten Niederlassung?
Zunächst finde ich es wichtig, auf ein Netzwerk an ärztlichen und psychologischen KollegInnen zugreifen zu können, bevor man sich in freier Praxis niederlässt. Die Klienten kommen eben nicht automatisch oder werden von ihren Versicherungen an eine solche Praxis geschickt, sondern man muss regelrecht Akquise betreiben. Und eine Möglichkeit hierzu sind entsprechend niedergelassene oder stationär arbeitende Kollegen.
Welche Rolle spielen nach Ihrer Erfahrung Kontakte im regionalen Gesundheitsmarkt? Sollte man Krankenkassen, Ärzte, Psychotherapeuten, Beratungsstellen usw. ansprechen?Wenn ja, wie haben Sie das denn angestellt?
Das ist ein schwieriger Bereich. Psychotherapeuten dürfen laut der Berufsordnung nicht werben, sondern nur informieren. Der Übergang von Information zu Werbung ist sicherlich fließend und mag für einen Juristen leichter zu ziehen sein, als für uns Psychologen. Es ist für einen Psychotherapeuten ohne KV-Zulassung viel notwendiger auf seine Praxis bei bestimmten Stellen hinzuweisen, als für Psychotherapeuten mit KV-Zulassung. Wir haben damals Informationsbroschüren über die Angebote in unserer Praxis gemacht, d.h. genau beschrieben, welche Störungen wir in der Praxis behandeln, mit welchen Techniken und Verfahren und mit welchen Schwerpunkten. Und wir haben dies in einer Sprache für ärztliche Kollegen geschrieben. Mit diesen Broschüren sind wir dann zu bestimmten ärztlichen Kollegen (vorwiegend Internisten) gegangen und haben mit Ihnen über unserer Praxis gesprochen. Daraus haben sich hervorragende Kooperationen ergeben.
Das ist ein weiterer Punkt, den ich unglaublich wichtig finde: nämlich Ärzte anderer Fachrichtungen als unsere Kollegen zu sehen und auch als solche zu behandeln. Das heißt, ich pflege telefonischen Kontakt zu den Hausärzten oder bspw. den HIV-Schwerpunktärzten meiner Klienten, schicke Ihnen Befundberichte in ihrer Sprache etc. Das hat sich sehr ausgezahlt.
Hat bei Ihren Vorüberlegungen auch eine Rolle gespielt, ob Sie eine Einzelpraxis führen oder sich mit anderen KollegInnen zusammenschließen wollten? Spielen aktuell Überlegungen eine Rolle, sich evtl. entstehenden vernetzten Strukturen anzuschließen? Hätten Sie sich einen Einstieg in die Niederlassung auch über eine Mitarbeit in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) vorstellen können?
Für mich war es sehr wichtig, gemeinsam mit einer Kollegin, die ich sehr schätze und mit der ich auch befreundet bin, die Praxis zu gründen. Ich hätte es mir nicht vorstellen können, als „Einzelkämpfer“ zu starten. Wir sind zwei sehr unterschiedliche Menschen und ergänzen uns hervorragend. Ich bin einmal gefragt worden, ob ich in Düsseldorf Mitglied eines MVZ werden wollte, aber ich habe es dann abgelehnt. Allein die Bezeichnung verweist meines Erachtens auf große Unterschiede zur Psychotherapie, nämlich das „Medizinische“ und das „Versorgen“: beides ist dem psychotherapeutischen Ansatz – zumindest so wie ich ihn verstehe – fremd.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Kostenerstattung gemacht?
Keine guten. In Einzelfällen bemühe ich mich zwar um einen Antrag auf Kostenerstattung, aber die gesetzlichen Kassen legen viele Hürden in den Weg; die größeren Kassen prüfen die Anträge häufig noch nicht mal inhaltlich und als Antragsteller muss man sich immer neue Begründungen einfallen lassen, warum dieser Antrag nun auf Kostenerstattung laufen soll. Zudem dauert die Prüfung solcher Anträge häufig bis zu sechs Monaten, was den Klienten kaum zuzumuten ist.
Habe ich Sie denn richtig verstanden: Unter bestimmten Bedingungen halten Sie eine Zulassung zum sog. Vertragsverfahren („KV-Zulassung“) für die Ausübung einer psychotherapeutischen Tätigkeit in der ambulanten Praxis für entbehrlich. Welche Bedingungen sind denn, wenn Sie das noch einmal zusammenfassend benennen könnten, aus Ihrer Sicht erforderlich, um eine KV-ungebundene psychotherapeutische Praxis führen zu können?
Zusammengefasst würde ich vier Punkte nennen: 1.) die Bereitschaft, Akquise zu betreiben, 2.) ein gutes Netzwerk an kooperierenden Einrichtungen bzw. niedergelassenen Ärzten, 3.) die Entwicklung eines Alleinstellungsmerkmals sowie 4.) die Bereitschaft, sich auf die gelegentlichen Besonderheiten der PKV-Klienten einzulassen.

Ist damit eine auskömmliche Honorierung erzielbar?
Gerade zu Beginn der Praxisgründung ist dies sicherlich schwieriger als bei Praxen im Vertragsverfahren. Soweit ich dies von Kollegen gehört habe, die eine KV-Praxis gegründet haben, hatten diese bereits nach kürzester Zeit eine Warteliste für Klienten. Dies ist bei einer freien Praxis so nicht der Fall. Insofern ist es auch gut, wenn es gerade zu Beginn noch andere Standbeine gibt wie bspw. das Anbieten von Weiterbildungsworkshops o.ä. Nach einer gewissen Anlaufzeit aber ist ein gutes Auskommen damit zu erzielen.
Herr Dr. Hammelstein, herzlichen Dank für Ihre hilfreichen Ausführungen und viel Erfolg für Ihre weitere berufliche Zukunft.